Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma THOR-IT (Berlin) - Inhaberin: Ingrid Rüb (THOR-IT) an ihre Kunden. Sie erstrecken sich auf alle laufenden und zukünftigen Verträge, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.

AGB des Kunden werden - auch bei Kenntnis - nicht anerkannt. Abweichungen von den vorliegenden AGB erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn ihnen seitens THOR-IT ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde der THOR-IT die vorliegenden AGB ausdrücklich an.
§ 2 - Angebot und Vertragsschluß
Alle von THOR-IT abgegebenen Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mit der Erteilung eines Auftrags zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen erklärt der Kunde seinen ausdrücklichen und verbindlichen Willen zum Erwerb dieser Waren bzw. Dienstleistungen unter Anerkennung der vorliegenden AGB der THOR-IT (Vertragsangebot).

THOR-IT behält sich das Recht auf Ablehnung eines Kundenauftrags vor. Die Bestätigung eines Auftrags, einer Bestellung oder eines Zahlungseingangs stellt nicht automatisch die Auftragsannahme dar. Die Auftragsannahme (Vertragsschluß) erfolgt durch schriftliche Erklärung der THOR-IT bzw. Bearbeitung des Auftrags oder der Bestellung.

Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Belieferung der THOR-IT durch deren Vertragspartner. Der Kunde wird bei Nichtverfügbarkeit unverbindlich hierüber in Kenntnis gesetzt; die Rücknahme eines Vertragsangebotes durch den Kunden ist in diesem Fall innerhalb 24 Stunden nach Benachrichtigung des Kunden durch THOR-IT möglich.
§ 3 - Lieferbedingungen

Liefer- bzw. Erfüllungstermine der von THOR-IT zu liefernden Waren und Dienstleistungen gelten nur unter der Voraussetzung, daß der Kunde allen zur Erfüllung notwendigen Pflichten und Vorleistungen nachgekommen ist. Notwendige Leistungen Dritter gelten als Vorleistungen.

Für die Durchführung umfangreicher IT-Leistungen wird THOR-IT durch den Kunden mindestens ein sachkundiger Mitarbeiter als alleiniger Ansprechpartner zur Verfügung gestellt. THOR-IT behält sich das Recht vor, für umfangreiche oder fachspezifische IT-Leistungen weitere Subunternehmer zu verpflichten, welche als Erfüllungsgehilfen der THOR-IT an der Leistungserbringung mitwirken. Im Falle der Notwendigkeit einer Abnahmeprüfung verpflichtet sich der Kunde, die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Voraussetzungen im Vorfeld der eigentlichen Prüfung zu erfüllen.

§ 4 - Eigentumsvorbehalt

THOR-IT behält sich das Eigentum an ausgelieferter Ware (Hard- und Software) bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden ausdrücklich vor. Eine Übereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist nur gestattet, wenn sie im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Begleichung all seiner eigenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält.

Bei einer Verlegung der Wohn- bzw. Geschäftsräume des Kunden ist THOR-IT hierüber unverzüglich zu unterrichten. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen oder gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann THOR-IT fristlos vom Vertrag zurücktreten. THOR-IT behält sich in diesem Fall das Recht auf Verwertung von Vorbehaltsware sowie die Anrechnung des Erlöses aus der Verwertung dieser Waren auf bestehende Forderungen und Ansprüche vor.

§ 5 - Gefahrübergang, Teillieferung, Nutzungsrecht

Mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. Auslieferung an den durch THOR-IT beauftragtn Spediteur geht die mit dem Transport verbundene Gefahr an den Kunden über. Zum Abschluß einer Transportversicherung ist THOR-IT nicht verpflichtet. THOR-IT ist ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt.

Der Kunde darf erworbene Softwareprodukte nur insoweit vervielfältigen, als es für die Erreichung des sich aus dem Vertrag mit THOR-IT ergebenden Nutzungszweckes unerläßlich und erforderlich ist. Das Recht auf Übersetzung, Bearbeitung oder anderweitige Veränderung von Software und Literatur durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch THOR-IT. Der Kunde ist ausdrücklich nicht berechtigt, von THOR-IT erworbene Software und Literatur zu gewerblichen oder anderen, nicht dem Vertrag entsprechenden Zwecken zu vervielfältigen.

Im Falle einer Weiterveräußerung von Software bzw. Literatur durch den Kunden an Dritte verpflichtet sich der Kunde von THOR-IT, sämtliche Sicherheits- oder anderweitige Kopien ebenfalls an den Dritten zu übergeben bzw. nicht übergebene Kopien unverzüglich zu vernichten sowie installierte Software durch Deinstallation unbrauchbar zu machen. Bei zeitlich begrenzter Überlassung ist der Kunde für den Zeitraum der Überlassung zur Nutzung der Software bzw. Literatur nicht berechtigt. THOR-IT ist von jeder Weitergabe von Software oder Literatur im voraus zu unterrichten.

Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Herstellers bzw. geistigen Eigentümers der veräußerten Software oder Literatur zur Nutzung bzw. Vervielfältigung. Führt der Kunde die Installation von durch THOR-IT gelieferter Software eigenständig durch, so tut er dies auf eigene Gefahr und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung durch THOR-IT. Werden durch den Kunden vertragswidrig Kopien erstellt, ist THOR-IT unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, die für die Anzahl angefertigter Kopien üblichen Lizenzgebühren einzufordern.

Der Kunde ist zur Verweigerung der Abnahme einer IT-Leistung nur berechtigt, wenn vorhandene Fehler die eigentliche Leistung unbrauchbar machen oder durch die erbrachte Leistung andere wichtige Funktionen der bestehenden EDV des Kunden unbrauchbar gemacht werden. Andere Fehler berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und sind durch THOR-IT im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen. Über die Abnahme der Leistung wird ein Protokoll angefertigt, welches durch Unterschrift des Kunden bzw. des von ihm benannten Projektmitarbeiters bestätigt wird. Die Leistung gilt als vollständig erbracht, wenn diese Bestätigung nicht binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung geleistet ist und der Kunde in diesem Zeitraum der Abnahme nicht schriftlich widersprochen hat. THOR-IT kann auch Teile der Gesamtleistung zur Abnahme freigeben, wenn dies erforderlich ist.

§ 6 - Gewährleistung

Der Kunde ist gegenüber THOR-IT verpflichtet, jegliche Mängel an Waren oder Dienstleistungen unverzüglich anzuzeigen. Es obliegt THOR-IT, den angezeigten Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen oder vom Vertrag durch Erstattung des Rechnungsbetrages zurückzutreten. Eine Nachbesserung gilt frühestens nach dem zweiten Versuch als gescheitert. Die Gewährleistungsfrist für Sachleistungen beträgt zwei Jahre ab Auslieferungsdatum.

Weist eine IT-Leistung einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist eine Nacherfüllung verlangen. Die Wahl der Art der Mängelbeseitigung obliegt THOR-IT. Für verspätet gemeldete oder durch deren verspätete Meldung entstandene Mängel haftet allein der Kunde. Jegliche Mängelrügen sind ausschließlich schriftlich an THOR-IT zu richten.

Hat der Kunde die Störung bzw. den Mangel zu vertreten oder liegt ein gemeldeter Fehler nicht vor, ist THOR-IT berechtigt, die durch die Fehleranalyse und -beseitigung entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Störungen und Mängel, die durch äußere Einflüsse oder nicht sachgerechte Nutzung des Vertragsgegenstandes entstehen. Die Nachweispflicht obliegt dem Kunden.

Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein angezeigter Mangel binnen einer angemessenen Frist durch THOR-IT nicht beseitigt ist oder die Beseitigung durch THOR-IT abgelehnt wird. Der Kunde gewährt der THOR-IT mindestens zwei Versuche zur Mängelbeseitigung. Der Kunde hat bei Rücktritt vom Vertrag keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ersatzansprüche, die über die Erstattung der geleisteten Zahlungen an THOR-IT hinausgehen.

§ 7 - Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Mitwirkung des Kunden ist für THOR-IT kostenlos. Der Kunde läßt THOR-IT rechtzeitig alle Informationen zukommen, welche für die Erbringung der Waren- oder Dienstleistung nötig sind. Über wesentliche Änderungen wird THOR-IT durch den Kunden unverzüglich unterrichtet.

Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von THOR-IT jede erforderliche Unterstützung, um die zu erbringende Leistung zu garantieren. Dazu gehören insbesondere die Benennung einer Kontaktperson, der uneingeschränkte Zugang zu den für die Erbringung der Leistung relevanten Räumlichkeiten des Kunden und die Erteilung der Zugangsberechtigung zu leistungsrelevanten EDV-Systemen.

Hilfsmittel, die der Kunde der THOR-IT zur Verfügung stellt, müssen frei von Beschädigungen und Schäden jedweder Art sein. Für durch schadhafte Hilfsmittel des Kunden entstandenen Ausfall der THOR-IT haftet der Kunde in vollem Umfang, THOR-IT wird in diesem Fall von Ansprüchen Dritter ausdrücklich freigestellt. Diese Regelung umfaßt auch in die Leistung einbezogene Subunternehmer der THOR-IT. Der Kunde sichert der THOR-IT erforderlichenfalls den Zugriff auf Einrichtungen Dritter.

Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Datenbestände in der Verantwortung. Für Schäden und Datenverlust aller Art, die durch sach- und ordnungsgemäße Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wären, übernimmt THOR-IT keine Haftung. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für Subunternehmer der THOR-IT im Rahmen derer auftragsbezogenen Arbeit beim Kunden.

§ 8 - Vertragsänderungen, Datenschutz, Haftungsbeschränkung

Nachträgliche Vertragsänderungen sind unter Angabe der Gründe schriftlich dem jeweiligen Vertragspartner anzuzeigen. Änderungen werden erst nach Prüfung und ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des jeweiligen Vertragspartners Vertragsbestandteil. Für durch Vertragsänderung entstandene Mehrkosten der THOR-IT haftet ausschließlich und in vollem Umfang der Kunde.

Alle Vertragspartner verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. THOR-IT erhebt, verarbeitet und nutzt die gewonnenen Daten des Kunden ausschließlich für interne Zwecke. Eine Weitergabe der Kundendaten ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Kunden gestattet. Eine Genehmigung der Weitergabe seiner persönlichen, nicht auftragsbezogenen Daten kann der Kunde jederzeit widerrufen.

THOR-IT behält sich das Recht vor, Kundendaten, Identität oder Bonität des Kunden anhand von Ausweispapieren und anderen Dokumenten zu prüfen. Für die Vertragserfüllung notwendige Daten und Informationen werden gespeichert und im Bedarfsfall an Vertragspartner der THOR-IT weitergegeben. Der Speicherung und Weitergabe dieser vertragsbezogenen Daten kann der Kunde nicht widersprechen. Die gespeicherten Daten können vom Kunden jederzeit eingesehen werden; weiterhin ist der Kunde berechtigt, jederzeit Änderungen an diesen Daten vornehmen zu lassen.

Bei Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von THOR-IT auf die Höhe des vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Diese Beschränkung erstreckt sich auch auf in die jeweilige Leistung einbezogene Subunternehmer von THOR-IT. Schadenersatzansprüche aller Art verjähren nach einem Jahr ab Vertragserfüllung. Dies gilt nicht, wenn THOR-IT Vorsatz nachgewiesen wird.

§ 9 - Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig in der Höhe, wie sie sich aus dem jeweils gültigen Vertrag ergibt. Alle Rechnungen sind rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer auszuweisen und zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt bei Nichtzahlung nach einem Zeitraum von 7 Tagen in Zahlungsverzug. Während des Zahlungsverzugs behält sich THOR-IT das Recht vor, die bestehende Schuld mit 7,5% über Basiszinssatz zu verzinsen.

THOR-IT hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung aller notwendigen Auslagen wie Fahrt- und Übernachtungskosten, Spesen und ähnlicher Ausgaben. Derartige Sonderleistungen werden von THOR-IT in der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen.

Eine Aufrechnung von Forderungen der THOR-IT mit Forderungen des Kunden an THOR-IT ist nicht statthaft. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden. Forderungen des Kunden an THOR-IT sind nicht an Dritte übertragbar, wenn dem durch THOR-IT nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. THOR-IT ist seinerseits berechtigt, bestehende Forderungen an Dritte abzutreten.

§ 10 - Schlußbestimmungen

Durch höhere Gewalt verursachte Hinderung an der Erfüllung des Vertrages durch einen Vertragspartner berechtigen diesen, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Arbeitskämpfe in Betrieben der Vertragspartner oder der Erfüllungsgehilfen stehen dem gleich. THOR-IT darf sich jederzeit Dritter als Gehilfen bei der Erfüllung seiner Vertragspflichten bedienen. Diese handeln im Namen und auf Rechnung der THOR-IT.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen THOR-IT und dem jeweiligen Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag gilt der Sitz der THOR-IT (Berlin). Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest dieser AGB in seiner Wirksamkeit davon unberührt. In diesem Fall tritt eine zwischen THOR-IT und dem jeweiligen Vertragspartner zu vereinbarende, schriftliche Regelung in Kraft, die der ungültigen Bestimmung inhaltlich, wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Berlin, den 01.11.2003

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